Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Fördersätze für Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen EEG-Fördersätze und den Mieterstromzuschlag für Solaranlagen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung der jeweiligen Anlage.

Die EEG-Einspeisevergütung kann für Solaranlagen bis 100 kW Leistung beantragt werden. Anlagen mit Teileinspeisung erhalten die regulären Fördersätze, während für Volleinspeisung höhere Fördersätze gelten.

Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. August 2025 bis 31. Januar 2026 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)

Die obigen Inhalte stammen von: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

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